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KG, 13.03.1989 - 12 U 2882/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorfahrt; Verkehrsunfall; Provozieren; Provokation; Unfallhäufigkeit; Verkehrsteilnehmer; Schaden; Ersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 315
- VersR 1990, 394
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; …
Dabei kommt es darauf an, ob die einzelnen Unfälle für sich allein betrachtet nicht weiter auffällig erscheinen, aber sich daraus Indizien ergeben, die in ihrer Gesamtheit eine andere Schlussfolgerung gestatten (KG NZV 1989, 315, 316 = VRS 77, 39 - 44). - KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09
Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …
Haben die Beklagten jedoch, wie hier, nachgewiesen, dass der Zusammenstoß durch ein Fahrverhalten des klägerischen Fahrers provoziert worden ist, so ist einerseits der gegen die Beklagte zu 3) sprechende Anscheinsbeweis widerlegt und die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs tritt im Rahmen der nach § 17 StVO vorzunehmenden Abwägung mit der erheblich erhöhten Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs gänzlich zurück, so dass eine Haftung nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 13. März 1989 - 12 U 2882/88 -, NZV 1989, 316). - OLG Hamm, 14.02.2002 - 3 (s) Sbd 1-1/02
Zuständigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Identität zwischen …
- VG Freiburg, 07.09.2009 - 1 K 1209/09
Beschränkung der Fahrerlaubnis wegen Tagesschläfrigkeit
Erst daran anknüpfend wären Auflagen oder Beschränkungen in Betracht gekommen, bei deren Beachtung eine ordnungsgemäße Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sichergestellt ist (Bay. VGH, Beschl. v. 30.6.2005 - 11 CS 05.888 - juris; VGH Bad.-Württ., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199; Urt. v. 28.2.1989 - 10 S 2302/87 - NZV 1989, 315; Saarl.